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Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kommt in Frage, wenn es notwendig ist, die Gesundheit zu stärken,
Reicht die ambulante Therapie am Wohnort nicht aus, kann die BKK auf Antrag:
In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 13 € je Tag. Für Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an (siehe > Zuzahlungen).
PLUS Für chronisch kranke Kleinkinder haben wir den Zuschuss familienfreundlich auf 21 € je Tag erhöht.
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