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Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme kommt in Frage, wenn eine bestehende Krankheit geheilt oder gelindert werden soll.
Reicht die ambulante Therapie hierzu am Wohnort nicht aus, kann die Bertelsmann BKK auf Antrag auch:
In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 13 € je Tag. Für Heilmittel fallen gesetzliche Zuzahlungen an.
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