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Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Akupunktur

Die Akupunktur bei bestimmten Knie- oder Rückenleiden ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann bei den folgenden Diagnosen in Anspruch genommen werden:

- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) 
- chronische osteoarthritische Schmerzen (Knie- oder Hüftgelenk)

 

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber keinen Spielraum für Einzelfallentscheidungen ermöglicht. 

 

Chronisch bedeutet, dass die Beschwerden bereits länger als ein halbes Jahr andauern und dass die Akupunkturbehandlung in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebunden ist.

 

Um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten, wird die Therapie nur bei Kassenärzten mit einer Zusatzausbildung  für Akupunktur und Schmerztherapie übernommen.

 

Wo finde ich einen Arzt mit Akupunktur-Zusatzausbildung?

Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de) finden Sie eine Arzt-Suche, mit der Sie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur suchen können.

 

Ausschluss von Kopfschmerzen und Migräne

Für die Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne ist die Akupunktur als Kassenleistung ausgeschlossen. Zurückzuführen ist dies auf die Ergebnisse einer weltweiten Akupunkturstudie. Laut dieser erwies sich die Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden als gleichwertige oder gar überlegene Alternative zur Standardbehandlung. Bei Spannungskopfschmerz und Migräne jedoch konnte gegenüber der Standardbehandlung mit Medikamenten „kein eindeutiger Vorteil“ festgestellt werden.

 
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