Fenster schließen | Drucken (JavaScript muss aktiviert sein)

Versicherte der Bertelsmann BKK haben die freie Arzt- und Facharztwahl unter allen zugelassenen Ärzten. Die Kostenübernahme erfolgt zeitlich unbegrenzt für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.
Der Nachweis für den Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung gegenüber dem Arzt erfolgt durch die Krankenversichertenkarte, bzw. Gesundheitskarte, die in den Jahren 2011 und 2012 die Versichertenkarte ablösen wird.
Praxisgebühr
Die Zuzahlung („Praxisgebühr“) beträgt für jeden ersten ambulanten Arztbesuch 10 Euro je Kalendervierteljahr. Bei einer Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig. Die Zuzahlung entfällt bei Gesundheitsuntersuchungen (Vorsorge und Früherkennung, Schutzimpfungen) und zahnärztlichen Untersuchungen zum Erhalt der Bonusregelung.
Praxisgebühr bei Notfällen
Wenn ein Versicherter im Notdienst von seinem Hausarzt behandelt wird, muss er die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro kein zweites Mal bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass er im selben Quartal die Praxisgebühr bereits bei seinem Arzt entrichtet hat.
Wird der Versicherte dagegen als Notfall von einem anderen Arzt oder im Krankenhaus in einem Quartal behandelt, wird die Praxisgebühr erneut fällig. In diesem Fall sollte die Quittung gut aufgehoben werden, denn bei Vorlage der Bescheinigung fällt dann bei einer erneuten Behandlung im selben Quartal ebenfalls keine erneute Zuzahlung mehr an.
IGeL-Leistungen
Vorsicht Kostenerstattung
Anstelle der Abrechnung ambulanter Behandlungskosten über die Versichertenkarte haben Versicherte die Möglichkeit sich für die Kostenerstattung zu entscheiden. Achtung: Eine Entscheidung für die Kostenerstattung gilt für alle ambulanten Leistungen und kann zu hohen Mehrkosten führen. Mehr Informationen siehe nachstehender Link Kostenerstattung.
Verwandte Themen:
Arztsuche (Link zum BKK-Medizinkompass)
Arzt-Bewertung (Link zum BKK-Medizinkompass)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Patientenrechte (Link zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung)
Tipp: Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung informiert in einem Flyer zur Praxisgebühr. Wir haben den Flyer nachfolgend zum Herunterladen bereitgestellt.
Übersicht: Meine Leistungen
Fenster schließen | Drucken (JavaScript muss aktiviert sein)