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Gütersloh, 15.10.2007 / 03.08.2007
Zum 1. August hat die Bertelsmann BKK ihre Impfleistungen erweitert: Neu sind Reiseimpfungen für private Auslandsreisen und die Erweiterung der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Frauen von 18 bis 26 Jahren. Bisher war der Anspruch auf das Alter von 12 bis 17 Jahren begrenzt.
Mit dem weltweiten Reiseverkehr nimmt das Risiko zu, mit Krankheitserregern in Berührung zu kommen, gegen die kein Schutz besteht. Fachleute raten deshalb bei Reisen in entfernte Länder zu Schutzimpfungen, die bisher von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden durften. Das hat sich mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz geändert. Nun dürfen die Krankenkassen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen übernehmen, auch die so genannten Reiseimpfungen. Hierauf hin hat die BKK diese Impfungen als Mehrleistung in ihre Satzung aufgenommen.
Erstattet werden die Kosten der Impfungen gegen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Meningokokken, Tollwut und Typhus im Rahmen der Empfehlungen der STIKO.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Die HPV-Impfung ist die erste Impfung überhaupt, durch die eine Krebsart verhindert werden kann. Entsprechend der Impfempfehlung der STIKO hat die BKK diesen medizinischen Fortschritt bereits ihren weiblichen Versicherten von 12 bis 17 Jahren zur Verfügung stellen können.
Darüber hinaus wünschten viele junge Frauen ebenfalls eine Kostenübernahme für diese rund 500 Euro teure Impfung, die bis zum Alter von 26 Jahren eine Zulassung hat. Der BKK-Verwaltungsrat hat sich im Juni für die Ausweitung der Impfungen ausgesprochen, um den Gesundheitsschutz der Versicherten zu erweitern.
Frauen von 18 bis 26 Jahren erstatten wir daher ab sofort ebenfalls die Kosten der HPV-Impfung. Während die Impfung der minderjährigen Versicherten seit dem 1. Oktober über die BKK-Versichertenkarte abgerechnet wird, verbleibt es für die erwachsenen Frauen bei der Kostenerstattung.
Die neue Impfung schützt Frauen vor den häufigen HP-Viren (Humanes Papillomvirus), die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden können. Entscheidend für den Aufbau des Impfschutzes ist, dass die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgt. Sie bewirkt einen Schutz gegen mehr als 70 Prozent der Gebärmutterkrebs auslösenden Viren.
Experten sind sich einig: Rund zwei Drittel aller Krebserkrankungen lassen sich durch einen gesunden Lebensstil vermeiden. Deshalb ruft die Deutsche Krebshilfe dazu auf, der Vorbeugung von Krebs mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Im Fokus stehen dabei eine gesunde Ernährung, viel Bewegung, Nichtrauchen und der Schutz vor zu viel UV-Strahlung.
Wenn die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Versichertenkarte erfolgt (Reiseimpfungen, HPV-Impfung ab 18 Jahren)
Die BKK trägt die Kosten bis zur Höhe der regulären Gebühren. Der Impfstoff wird abzüglich des bei Arzneimitteln üblichen Apothekenrabatts und der Zuzahlung erstattet. Für das ärztliche Honorar ist die Erstattung auf 12 Euro für die Erstberatung inklusive Impfung und auf 6 Euro für die reine Impfung begrenzt.
Einmal jährlich zur Krebsfrüherkennung
Weitere Informationen:
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