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Weitere Informationen zu: Zusätzliche Betreuungsleistungen
Dieses zusätzliche Betreuungsangebot unterstützt Pflegebedürftige (bis 30.06.2008 sofern eine Pflegestufe I – III vorliegt, ab 01.07.2008 auch ohne Pflegestufe) mit dauerhafter Einschränkung der Alltagskompetenz. Die medizinische Notwendigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Einen Antrag für diese Zusatzleistung senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.
Betreuungsleistungen
Der Betrag von 100,00 € monatlich (Grundbedarf), bzw. 200,00 € monatlich (erhöhter Bedarf) ist zweckgebunden. Der Medizinische Dienst prüft in jedem Fall, ob der Grund- oder der erhöhte Bedarf gegeben ist.
Diese Betreuungsleistungen umfassen u.a.: Die Tagespflege, die Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung, sowie besondere Betreuungsangebote z.B. Betreuungsgruppen für Alzheimererkrankte.
(Stand 01.07.2008)
Abrechnung der Kosten
Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen erstatten wir ihnen auf Nachweis. Bitte reichen Sie uns die Rechnungen darüber ein.
Bis 30.06.2008 gilt zudem: Wird der Betrag von 460,00 € im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der Rest in das folgende Jahr übertragen werden.
