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Weitere Informationen zu: Allgemeines zur Pflegevericherung
Wie erhält man die Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie fast überall ist auch in der Pflegeversicherung die Antragstellung besonders wichtig, denn sie entscheidet maßgeblich über den Leistungsbeginn. Einen entsprechenden Vordruck (schriftlichen Antrag), auf dem wichtige Informationen vermerkt werden, erhalten Sie von uns. Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos (telefonisch, mündlich) gestellt werden. Ist die pflegebedürftige Person selbst dazu nicht in der Lage, kann der Antrag auch durch einen Familienangehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuer gestellt werden.
Darüber hinaus ist für den Leistungsbeginn der Tag maßgebend, von dem an Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe I) besteht. Wird der Antrag vorher gestellt, können Leistungen frühestens ab Beginn der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden. Ein Leistungsbeginn vor dem Tag der Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Liegt uns der Antrag auf Pflegeleistungen vor, veranlassen wir eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser prüft grundsätzlich in Ihrem Wohnbereich, ob Pflegebedürftigkeit besteht, welche Pflegestufe vorliegt und erstellt anschließend ein Gutachten. Auf der Basis dieses medizinischen Gutachtens entscheiden wir als Pflegekasse über den gestellten Antrag.
Darüber hinaus wird die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit in angemessenen Zeitabständen wiederholt, um zu prüfen, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, die Pflegebedürftigkeit zu mindern oder ob die zuerkannte Pflegestufe noch zutreffend ist.
Wann ruhen die Pflegeleistungen?
Für Pflegebedürftige, die vergleichbare Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit auf Grund anderer Gesetze erhalten (zum Beispiel vom Versorgungsamt oder von der Unfallversicherung), ruht der Anspruch auf Leistungen der Pflegkasse der Bertelsmann BKK in Höhe der bezogenen Entschädigungsleistung.
Der Leistungsanspruch ruht grundsätzlich auch, solange sich der Pflegebedürftige im Ausland aufhält, in einem Krankenhaus oder einer stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtung befindet beziehungsweise häusliche Krankenpflege erhält.
Besonderheiten bei der Leistungshöhe
Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und deshalb nur den halben Beitragssatz zahlen, erhalten die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der gesetzlichen Regelung jeweils zur Hälfte.
