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Weitere Informationen zu: Verhinderungspflege
Diese Leistung kann für längstens vier Wochen (28 Kalendertage) in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege beträgt 1.550 € im Jahr 2012 (1.510 € in 2011). Bei der Erstattung von Kosten ist genau zu unterscheiden, wer diese Pflege durchgeführt hat.
Professionelle Pflegedienste können die vertraglich vereinbarten Preise bis zum Höchstbetrag direkt mit uns abrechnen.
Private Ersatzpflegepersonen: Wird die Verhinderungspflege von einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson erbracht, sind die Aufwendungen dafür grundsätzlich mit dem Pflegegeld abgegolten. Weist diese Ersatzkraft höhere Kosten nach (Bescheinigung des Arbeitgebers über Verdienstausfall, Nachweise über dadurch entstandene Fahrkosten), können im Einzelfall bis zu 1.510 € pro Kalenderjahr erstattet werden.
Als nicht erwerbsmäßig pflegende Personen kommen zum Beispiel mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade Verwandte oder Verschwägerte / oder andere mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen in Frage.
