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Weitere Informationen zu: Tages- und Nachtpflege
Die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für soziale Betreuung und Behandlungspflege in der Einrichtung werden direkt mit uns als Pflegekasse abgerechnet, sofern mit der Einrichtung Verträge abgeschlossen wurden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Komfortleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Fahrkosten werden nicht gesondert erstattet, sie sind Bestandteil der Pflegevergütung.
