Weitere Informationen zu: Pflegegeld

Stellt der Pflegebedürftige seine erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch private Pflegepersonen selbst sicher, erhält er dafür ein Pflegegeld. Damit kann er dann seinen privaten Pflegekräften eine materielle Anerkennung zukommen lassen.

Die Höhe des Pflegegeldes

Die bereits genannten Höchstbeträge des Pflegegeldes beziehen sich immer auf einen kompletten Kalendermonat. Besteht der Anspruch auf Pflegegeld nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird das Pflegegeld anteilig (pro Kalendertag) berechnet (z.B. Pflegebedürftigkeit besteht erst im Laufe eines Monats, Unterbrechung der Pflege).

Beratungspflegeeinsatz zur Qualitätssicherung

Zur Sicherstellung der hohen Qualität in der häuslichen Pflege sieht der Gesetzgeber vor, dass zusätzlich zur selbst organisierten Pflege in regelmäßigen Zeitabständen eine Beratung durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen ist.

 

Die Pflegedienste beraten dabei die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen. Sie vermitteln nicht nur praktische Hilfen für die Pflegetätigkeit, sondern informieren auch über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln.

Die Wahl des beratenden Pflegedienstes hat der Pflegebedürftige.

 

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