- 1:ANSPRECHPARTNER
- 2:MITGLIED WERDEN
- 3:MEINE MITGLIEDSCHAFT
- 4:MEINE GESUNDHEIT
- 5:SERVICE
- 6:ARBEITGEBERSERVICE
- 7:ÜBER UNS
Weitere Informationen zu: Pflege in vollstationären Einrichtungen
Für pflegebedürftige Behinderte (ab Pflegestufe I) in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszweckes stehen, zahlen wir ebenfalls eine monatliche Unterstützung. Diese beträgt 10 Prozent des nach dem Bundessozialhilfegesetz vereinbarten Heimentgelts, maximal jedoch 256,00 € im Monat und wird zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und die soziale Betreuung gezahlt.
Wird der Pflegebedürftige ebenfalls im häuslichen Bereich gepflegt (z.B. an den Wochenenden, in den Ferien), zahlen wir auf Nachweis zusätzlich für diese Tage ein anteiliges Pflegegeld. Das anteilige Pflegegeld im Monat darf jedoch zusammen mit der stationären Leistung (256,00 €) den Sachleistungshöchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe nicht überschreiten.
