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Weitere Informationen zu: Kombinationsleistung
Bei der Kombinationsleistung kann der Pflegebedürftige zwischen einer festen und einer variablen Aufteilung wählen.
Feste Aufteilung: Der Umfang der Pflegesachleistung ist im voraus bekannt und immer gleichbleibend. Dann legt der Pflegebedürftige das Verhältnis fest z.B. 50 % Pflegesachleistung und 50 % Pflegegeld.
Variable Aufteilung: Wechselt der Umfang der häuslichen Pflege ständig und kann nicht generell festgelegt werden, ermitteln wir Ihr anteiliges Pflegegeld jeden Monat individuell nach der Abrechnung des Pflegedienstes.
Berechnungsbeispiel für die Pflegestufe II (Stand 1. Juli 2008):
Höchstbetrag Pflegesachleistung = 980,00 €
Höchstbetrag Pflegegeld = 420,00 €
Tatsächlich in Anspruch genommene Sachleistung = 600,00 € (= 61,22 % von 980,00 €)
Anteiliges Pflegegeld = 162,88 € (= 38,78 % von 420,00 €)
