- 1:ANSPRECHPARTNER
- 2:MITGLIED WERDEN
- 3:MEINE MITGLIEDSCHAFT
- 4:MEINE GESUNDHEIT
- 5:SERVICE
- 6:ARBEITGEBERSERVICE
- 7:ÜBER UNS
Weitere Informationen zu: Pflegebedürftigkeit
Die Hilfe kann erforderlich sein, um vorhandene Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu fördern, verloren gegangene wieder zu erlernen oder nicht vorhandene zu entwickeln. Hilfe kann ebenfalls dafür erforderlich sein, dem Pflegebedürftigen Tätigkeiten des täglichen Lebens abzunehmen, weil dieser sie nicht selbst ausführen kann. Oder ihn anzuleiten und zu beaufsichtigen, damit er sie in sinnvoller Weise selbst durchführen kann.
Neben diesen Voraussetzungen sind für die Zuordnung zu einer Pflegestufe auch die Häufigkeit des Hilfebedarfs sowie ein zeitlicher Mindestaufwand erforderlich.
Für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu einer Pflegestufe ist ausschließlich der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (im Bereich der Grundpflege und in der hauswirtschaftlichen Versorgung) maßgebend. Regelmäßigkeit bedeutet, dass der Hilfebedarf mindestens einmal pro Woche und auf Dauer anfällt. Für die Anerkennung der Pflegestufe I müssen wenigstens zwei verschiedene Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich erforderlich sein. Aus dem gesamten in einer Woche anfallenden Pflegeaufwand wird ein Tagesdurchschnitt ermittelt.
Keine Berücksichtigung
Hilfen, die sich auf vorübergehende Krankheitszustände (z.B. direkt nach einer Operation oder Verletzung) beschränken, können nicht berücksichtigt werden. Auch andere Aktivitäten wie die Behandlungspflege (d. h. beispielsweise das Wechseln von Verbänden) sowie psychosoziale und allgemeine Betreuungszeiten können ebenfalls keine Berücksichtigung finden.
Besonderheit bei Kindern
Pflegebedürftige Kinder sind zur Feststellung ihres Hilfebedarfs mit einem gesunden Kind gleichen Alters zu vergleichen. Maßgebend für die Beurteilung des Hilfebedarfs ist nicht der natürliche altersbedingte Pflegeaufwand, sondern nur der darüber hinausgehende Hilfebedarf.
