Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Zuzahlungen / Zuzahlungsrechner

Zuzahlungen werden von allen Patienten ab 18 Jahren und für alle medizinischen Leistungen erhoben. Durch "Familienabschläge" wird auf die Situation von Kindern Rücksicht genommen.

Grundsätzlich wird kasseneinheitlich bei allen Leistungen von den Versicherten eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Wenn die Kosten unter 5 € liegen, zahlen Sie den tatsächlichen Preis.

Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen der Belastungsgrenzen berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent (chronisch Kranke 1 Prozent) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende “Familienabschläge.

 

Weitere Informationen (bitte anklicken):

Befreiung von der Zuzahlung

Zuzahlungsrechner zur Ermittlung der Belastungsgrenze

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