Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Vorsorge für Frauen PLUS

Sorgen Sie vor, denn mit Vorsorge und Früherkennung können Risikofaktoren erkannt und Krankheiten vermieden werden. Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit.

 

Die Vorsorgeuntersuchungen für Frauen auf einen Blick

 

Ab 20 Jahren besteht ein jährlicher Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. Untersucht wird die Gebärmutter, der Eileiter und die Eierstöcke.
 

Bis 24 Jahre haben Sie die Möglichkeit einen kostenfreien Test auf eine Chlamydien-Infektion durchzuführen. Chlamydien verursachen meistens keine Beschwerden, eine Infektion jedoch für junge Frauen ernste Folgen haben, im schlimmsten Fall sogar zu Unfruchtbarkeit führen. Die Ansteckung erfolgt durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Der jährliche Test mittels einer Urinuntersuchung hilft eine Chlamydien-Infektion frühzeitig zu erkennen. Behandelt wird mit einem Antibiotikum. Ganz wichtig: Auch der Partner muss mitbehandelt werden, da er auch infiziert sein kann! Ansonsten droht eine Neuinfektion. (Tipp: weitere Informationen in der Broschüre "Ach übrigens" am Ende dieser Seite)

 

Mit 30 Jahren werden zusätzlich die Brustdrüsen abgetastet und die Haut untersucht, ab dem Alter von 45 Jahren darüber hinaus der Enddarm. Zudem wird ein Schnelltest auf Blut im Stuhl durchgeführt. Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust besteht für Frauen unter 50 Jahren, wenn ein konkreter medizinischer Verdacht auf eine Tumorerkrankung besteht.

 

PLUS Darmkrebsfrüherkennung-Testset für alle ab 30

Wir haben die gesetzlichen Leistungen für unsere Kunden ergänzt: Bereits ab 30 Jahren können Sie ein kostenloses Testset für eine Stuhlprobe anfordern. So können Sie das Risiko einer Darmkrebs-Erkrankung für sich minimieren. Mehr Informationen zur Darmkrebsfrüherkennung erhalten Sie unter "Meine Gesundheit"...

 

Ab 35 Jahren haben Sie zudem alle zwei Jahre kostenlos die Möglichkeit einen Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen. Dabei wird zum Beispiel überprüft, ob Diabetes, Herz-Kreislauf oder Nieren-Erkrankungen vorliegen oder Risikofaktoren vorhanden sind.

 

Mit 35 Jahren können Sie zudem alle zwei Jahre einen fachärztlichen Hautkrebsvorsorge-Check durchführen. Für Bayern und Baden-Württemberg konnten wir die Altersgrenze streichen. In NRW auf 20 Jahre senken. 

Mehr Informationen...

 

Ab dem Alter von 50 Jahren besteht im Rahmen der gesetzlichen Leistungen zur Darmkrebsvorsorge die Möglichkeit, einmal jährlich den Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen zu lassen.

 

Zudem wurde in den letzen Jahren stufenweise die Früherkennungs-Mammographie der Brust für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eingeführt. Dabei werden Frauen dieser Altersgruppe alle zwei Jahre zu einer Röntgenkontrolluntersuchung der Brust eingeladen. Das Ziel dieser erweiterten Vorsorgeuntersuchung ist es selbst kleine Tumore zu erkennen und erfolgreich zu therapieren. Mehr Info unter www.mammo-programm.de

 

Ab dem Alter von 55 Jahren können Sie sich auch für eine Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren entscheiden oder aber eine „Stuhluntersuchung“ alle zwei Jahre durchführen lassen.

 

Oft werden Ihnen im Rahmen der Untersuchungen zusätzliche „Individuelle Gesundheitsleistungen“ angeboten, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind. Hierzu informieren wir Sie in den folgenden Dateien und in unserer Leistungsübersicht unter dem Punkt "IGeL“...

 

Tipp: Als Nutzer unserer Online-Gesundheitsakte können sich per E-Mail an Vorsorgetermine erinnern lassen. Zur Gesundheitsakte klicken Sie den Link im folgenden Kasten:

 

Seite zuletzt aktualisiert am: 20.10.2009

Dateien:
IGeL_MDS_Grundlegende_Informationen_12-2008_1__02.pdf
IGeL_MDS_Glaukom_12-2008_1__01.pdf
IGeL_MDS_Toxoplasmose_Screening_09-2003.pdf
IGeL_MDS_Tumormarker_12-2008_1__01.pdf
IGeL_MDS_Ultraschall_Schwangerschaft_12-2008_1_.pdf
IGeL_MDS_Ultraschalluntersuchung_zur_Gynaekologischen_Frueherkennung_06-2003_01.pdf
Ach-uebrigens_-_Info_ueber_sexuell_uebertragbare_Krankheiten_-_BZgA.pdf
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