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Meine Leistungen in der Krankenversicherung
Schwangerschaftsabbruch
Im Falle eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs (z. B. aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikation) trägt die BKK sämtliche Kosten des Eingriffs einschließlich der Krankenhauspflege. Hierzu muss der Abbruch in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch eine notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist. Als Einrichtung im Sinne des § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz kommt auch ein niedergelassener Vertragsarzt in Betracht, welcher die nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung) übernimmt die BKK die Kosten für die ärztliche Beratung über den Abbruch, die Behandlung während der Schwangerschaft und für eine Behandlung, die aufgrund von Komplikationen während oder nach dem Abbruch notwendig wird, jedoch nicht die Kosten des Abbruchs selbst (Anästhesie, Medikamente, Krankenhauspflegesatz für den Tag des Abbruchs usw.). Diese Kosten darf die BKK nur übernehmen, wenn die Schwangere durch die Kosten des Eingriffs unzumutbar belastet würde.
Übersicht: Meine Leistungen
