Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Krankengeld

Im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erhalten Sie von Ihrer Bertelsmann BKK Krankengeld.

 

Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden berücksichtigt, sofern sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden. 

 

Das gesetzliche Höchstkrankengeld pro Tag (aus 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts) im Jahr 2012 beträgt 89,25 € (2011 86,63 €). Es wird um die Versichertenanteile für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermindert. Somit beträgt das Nettokrankengeld im Jahr 2012 bis zu 78,29 €, bzw. 78,03 € bei erhöhtem Beitrag in der Pflegeversicherung (Jahr 2011 bis zu 75,95 €, bzw. 75,73 €). 

 

Für Selbstständige bieten wir einen Zusatztarif, mit dem das Krankengeld einkommensabhängig um bis zu 50 € täglich aufgestockt werden kann. Ihre Ansprechpartner: Service-Center

 

Der Anspruch auf Krankengeld ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren begrenzt.

 

Stichwort EntgeltfortzahlungInformationen zur Entgeltfortzahlung erhalten Sie in unserem SV-Lexikon.

 

Stichwort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bzw. Krankmeldung: Bitte reichen Sie uns diese umgehend nach Erhalt ein. Nur so können wir eventuelle Ansprüche auf Krankengeld sofort feststellen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Service-Team Rehabilitation.

 

Letzte Änderung dieser Seite am: 12.01.2012

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