Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn:

  • Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil
  • Sie ein mitversichertes Kind (unter 12 Jahren) haben, das
  • krank ist und von Ihnen betreut und gepflegt werden muss,
  • ferner darf keine andere Person Ihres Haushaltes diese Aufgabe übernehmen können.


Im Kalenderjahr können Sie pro Kind für höchstens 10, bei mehreren Kindern für insgesamt höchstens 25 Arbeitstage Krankengeld erhalten. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 beziehungsweise 50 Tage.

 

Der Krankengeldanspruch kann auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn er aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht geltend gemacht werden kann.

 

Zur Krankengeldhöhe erhalten Sie unter dem Punkt Krankengeld nähere Informationen.

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