Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Kostenerstattung

Anstelle der Abrechnung über Ihre BKK-Versichertenkarte ist die Wahl der Kostenerstattung möglich. 

In diesem Falle erstattet Ihnen die BKK bei Vorlage einer Privatrechnung den Kassenanteil. Ab dem dritten Erstattungsvorgang innerhalb eines Kalenderjahres ist der Erstattungsbetrag je Rechnung um 5 %, maximal 40 € für Verwaltungskosten zu kürzen.

 

Die Kostenerstattung kann für folgende Bereiche gewählt werden:

  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • Krankenhausbehandlung (stationär)
  • Arzneimittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • häusliche Krankenpflege

Die Informationen dazu werden laut Gesetz von den Leistungserbringern gegeben. An die Wahl sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die BKK ist vor der Inanspruchnahme zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument.

 

Wegen der erheblichen Konsequenzen und Kostenrisiken raten wir, sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung bei uns beraten zu lassen.

Dateien:
Satzung_Bertelsmann_BKK_KV_2007-06-15_Nachtrag_7_ab_01.01.11.pdf
»

Übersicht: Meine Leistungen

 

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