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Meine Leistungen in der Krankenversicherung
Homöopathie PLUS

Wir haben unser Angebot im Bereich alternativer Heilverfahren erweitert. So können Sie als besondere Mehrleistung Leistungen der klassischen Homöopathie bei Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie in Anspruch nehmen.
Hierzu zählen u. a. die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese. Unter Anamnese versteht man in der Medizin die Erhebung der Vorgeschichte, der Krankheitsentwicklung und der aktuellen Befindlichkeit eines Patienten. Zur Vorgeschichte gehören unter anderem auch die Familienanamnese und eine Beschreibung der gegenwärtigen Lebenssituation des Patienten.
Einen diese Leistungen umfassenden integrierten Versorgungsvertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Ärzte und Apotheker sorgen somit gemeinsam für eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten und stehen für die Dokumentation der Therapie im Informationsaustausch.
Die dem Vertrag ebenfalls beitretenden Apotheken unterstützen die Patienten zudem durch Beratung zu Art und Dauer der Arznei – Anwendung, zu ihrer Dosierung und den Besonderheiten, die bei homöopathischen Medikamenten zu beachten sind. Gerade für Versicherte, die zum ersten Mal mit klassischer Homöopathie in Berührung kommen, ist neben der ärztlichen Beratung also auch die Arzneimittelsicherheit durch die Beratung des Apothekers in hohem Maße gewährleistet.
Anders als herkömmliche Arzneien zielen homöopathische Medikamente auf die Anregung der Selbstheilungskräfte des Körpers. In der Regel kommen potenzierte Wirkstoffe zur Anwendung, die beim gesunden Körper dem Krankheitsbild ähnliche Symptome hervorrufen würden. Im Rahmen der Behandlung verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen wir allerdings nur bei Kindern übernehmen, die noch keine 12 Jahre alt sind.
Wo sind die Grenzen der Homöopathie?
Von ihren Befürwortern wird die Homöopathie bei vielen Krankheiten eingesetzt, vor allem aus dem Bereich der Selbstmedikation. Anhänger und Gegner sind sich jedoch einig, dass bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Krebs oder bakteriellen Infektionen schulmedizinische Arzneimittel angewendet werden müssen.
PS: Eine Liste der angeschlossenen Ärzte finden Sie nachstehend. Heilpraktiker sind dem Vertrag nicht angeschlossen, da diese generell nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürfen.
Seite zuletzt aktualisiert am 19.07.2011
Übersicht: Meine Leistungen
