Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Haushaltshilfe PLUS

Die Bertelsmann BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in angemessener Höhe, wenn der Person, die bisher den Haushalt geführt hat, die Weiterführung des Haushaltes wegen eines stationären Aufenthaltes oder einer von der BKK finanzierten Rehabilitationsleistung nicht möglich ist.

 

Voraussetzung ist zudem, dass ein Kind im Haushalt lebt,

  • welches unter 12 Jahre alt oder
  • behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Außerdem darf es keine andere Person im Haushalt geben, die den Haushalt weiterführen kann.

Die Haushaltshilfe kann durch soziale Institutionen (z. B. Diakonie oder Caritas), Ehepartner, Angehörige oder Bekannte erfolgen. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad dürfen wir jedoch nur die Fahrkosten und den Verdienstausfall im Rahmen der sonst üblichen Beträge erstatten.

 

Es fällt ein Eigenanteil von 10 % der kalendertäglichen Kosten an, mindestens 5, maximal 10 Euro.

Bei Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.


PLUS Als Mehrleistung leistet die Bertelsmann BKK auch Haushaltshilfe, wenn:

  • die Haushaltshilfe bei einer akuten Erkrankung notwendig ist oder
  • durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird. 
  • Zusätzlich haben wir die Altersgrenze in diesen Fällen auf 14 Jahre erhöht.
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