Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Hausarztzentrierte Versorgung Bayern PLUS

Unseren Versicherten in Bayern bieten wir die Vorteile einer Hausarztzentrierten Versorgung (HZV):

 

Indem der Hausarzt alle Behandlungen rund um die medizinische Versorgung koordiniert, sollen Doppeluntersuchungen vermieden, Krankenhausaufenthalte auf das Notwendigste beschränkt und die Gefahren einer nicht ausreichend abgestimmten Arzneimitteleinnahme gemindert werden.

Die Hausärzte, die sich an diesem Versorgungsangebot beteiligen, bieten Ihnen in ausreichendem Umfang Sprechstunden in der Praxis an und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Sie erfüllen bestimmte Anforderungen an die ärztliche Fortbildung, die Praxisführung sowie die Praxisausstattung, die sie für eine umfassende hausärztliche Koordination qualifizieren.

 

Mit Ihrer Einschreibung in das HZV-Programm wird der von Ihnen gewählte Hausarzt zu Ihrem wichtigsten Ansprechpartner und Begleiter in allen gesundheitlichen Fragen. Durch dieses enge Vertrauensverhältnis kann Ihr Arzt die medizinische Versorgung besser auf Ihren individuellen Bedarf abstimmen und Sie bei der Wahl weiterer, qualifizierter Leistungen fachkundig unterstützen. Die medizinische Versorgung wird damit für Sie noch sicherer und wirkungsvoller.

 

Das ist wichtig:

  • Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig.
  • Teilnehmen können Versicherte ab 18 Jahren.
  • Die im Rahmen der HZV bis zum 31.12.2010 entrichtete Praxisgebühr (10 € im Quartal) erstatten wir auf Antrag. Im Jahr 2011 entrichtete Praxisgebühr können wir leider nicht mehr erstatten.
  • Sie können die HZV ab dem Tag in Anspruch nehmen, an dem Sie sich bei dem von Ihnen gewählten Hausarzt eingeschrieben haben.
  • Mittels der Suchfunktion am Ende dieser Seite erfahren Sie, welche Ärzte in Ihrer Nähe teilnehmen.
  • Suchen Sie zukünftig grundsätzlich zuerst Ihren Hausarzt auf. Dort werden Sie beraten und gegebenenfalls an weitere Fachärzte oder in ein Krankenhaus überwiesen.
  • Ausgenommen hiervon sind lediglich Besuche bei Frauenärzten und Augenärzten sowie Notfallbehandlungen. Wird diese Teilnahmebedingung nicht eingehalten, kann ein Ausschluss von der weiteren hausarztzentrierten Versorgung erfolgen.
  • Ihre Teilnahme gilt für mindestens ein Jahr. Danach kann eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gegenüber der Bertelsmann BKK erfolgen.
  • Mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses endet auch Ihre Teilnahme am Programm.
  • Die Bindung an Ihren Hausarzt gilt ebenfalls für mindestens ein Jahr. Sie können diese jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gegenüber Ihrer Betriebskrankenkasse widerrufen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere ein Umzug oder die Störung des Vertrauensverhältnisses zum betreuenden Hausarzt.
  • Sie können Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung in diesen Fällen aber fortsetzen, wenn Sie einen neuen Hausarzt aus dem Programm wählen.
  • Ihr Hausarzt wird Ihnen bei einer notwendigen Arzneimitteltherapie in der Regel geeignete Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen verordnen. Dadurch kann Ihnen die Apotheke das für Sie günstigste Arzneimittel aussuchen, so dass Sie soweit möglich die gesetzliche Zuzahlung sparen können.
  • Ihre Behandlungsdaten unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur insoweit an mitbehandelnde Dritte weiter gegeben, als es für Ihre Behandlung erforderlich ist.
  • Darüber hinaus werden Ihre Daten in eine anonymisierte Auswertung der Betriebskrankenkassen einfließen, um die Wirksamkeit des Programms überprüfen und die hausarztzentrierte Versorgung weiterentwickeln zu können. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Sozialdaten sind hierbei gewahrt.
  • Wenn Sie Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung widerrufen, werden die nicht mehr benötigten Daten gelöscht.

 

Stand: 01.02.2011

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