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Fahrkosten
Die Bertelsmann BKK übernimmt Fahrkosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkasse notwendig sind:
- bei stationärer Krankenhausbehandlung,
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können (Krankentransport).
Darüber hinaus werden die Fahrkosten für die Fahrt zur Behandlung bei Strahlen- und Chemotherapie sowie bei Dialyse übernommen.
In allen Fällen gilt eine Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrkosten, mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Sind Sie unzumutbar belastet, besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Zuzahlung.
Siehe Befreiung von der Zuzahlung...
Übersicht: Meine Leistungen
