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Meine Leistungen in der Krankenversicherung
Auslandskrankenschein
Der Auslandskrankenschein ist in den Mitgliedsstaaten der EU, sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen von der Europäischen Krankenversicherungskarte (kurz EKVK) abgelöst worden. In den folgenden Ländern gilt der Auslandskrankenschein jedoch weiterhin:
- Bosnien-Herzegowina
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
- Schweiz (für Nicht-EU-Bürger, die eine stationäre Behandlung benötigen).
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Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Die EKVK finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Mit ihr können Sie am Urlaubsort direkt einen Vertragsarzt aufsuchen oder sich in einem Vertragskrankenhaus medizinisch behandeln lassen. Sie gilt in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
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Merkblätter "Urlaub im Ausland" - wichtige Informationen für Ihr Reiseland
Die Merkblätter der DVKA, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland enthalten wichtige Hinweise, wie Sie im Fall der Fälle Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen können.
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Private Reisekrankenversicherung PLUS
Unabhängig von der Wahl Ihres Reiseziels empfehlen wir Ihnen eine private Krankheitskosten- und Rücktransportversicherung abzuschließen. Diese Versicherung mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports oder bei der Nichtanerkennung des Auslandskrankenscheines oder der EKVK erheblich. Wir empfehlen Ihnen unseren Kooperationspartner Barmenia.
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