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Meine Leistungen in der Krankenversicherung
Auslandsbehandlungen (u. a. Zahnersatz)
Grundsätzlich ist es möglich, medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)* in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist jedoch, dass die Behandlung vorher bei der Bertelsmann BKK beantragt wird.
Zahnersatz im EU-Ausland
Für den Kassenzuschuss gibt es gesetzliche Regelungen: Patienten aus einem EU-Land haben das Recht, sich in einem anderen EU-Land ambulant behandeln zu lassen. Daher ziehen manche Verbraucher eine Zahnbehandlung im europäischen Ausland in Erwägung. Vor allem in Polen, Tschechien, Ungarn oder Spanien können neue Zähne wie Brücken, Prothesen oder Kronen günstiger als in Deutschland sein. Doch vor einer Behandlung jenseits der Grenzen gibt es einiges zu bedenken und zu beachten.
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland immer genehmigungspflichtig
Vor der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Nicole Meise, Kundenberaterin im Team Zahnmedizin: „Der ausländische Zahnarzt muss hierzu einen Heil- und Kostenplan mit dem Befund und der geplanten Versorgung sowie den Kosten in deutscher Sprache erstellen und uns vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung zusenden, beispielsweise per Fax. Andernfalls dürfen wir nach erfolgter Behandlung den gesetzlichen Zuschuss nicht zahlen“.
Informieren Sie sich zu Garantie und Gewährleistung
Auch hinsichtlich der Garantie und Gewährleistung warnt die Bertelsmann BKK vor voreiligem Handeln. Klären Sie, ob der Zahnarzt im Ausland eine Garantie von mindestens zwei Jahren gibt und lassen Sie sich dies schriftlich geben. Falls infolge der Behandlung Beschwerden auftreten, erfolgt die Nachbehandlung in der Regel im Ausland; es sei denn, der dortige Zahnarzt kooperiert mit einem Kollegen in Deutschland. Ein deutscher Zahnarzt ist zwar zur Notfallbehandlung verpflichtet. Aber er muss und wird nicht die Nachbesserung der Arbeit des (ausländischen) Kollegen übernehmen.
Im Streitfall könnte es komplizierter werden, Rechte im Ausland durchzusetzen. Eine Klage müsste am Sitz des Zahnarztes im Ausland erhoben werden, es sei denn, es wurde am Wohnort des Patienten für die Behandlung im Ausland geworben. Dann könnte der Patient das für seinen Wohnort zuständige Gericht anrufen. Für die Arbeiten des Labors gilt EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren. Sollte es zu einer Neu-Anfertigung in Deutschland kommen, leistet die BKK innerhalb der zweijährigen Gewährleistung keinen weiteren Zuschuss.
* Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) am 01.01.2011:
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland)
- Italien
- Irland
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern Republik
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