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Ausland - Krankenversicherungsschutz im Urlaub PLUS
Bei Urlaubsreisen in die Länder der Europäischen Union (EU), brauchen Sie nicht auf den umfassenden Versicherungsschutz Ihrer Bertelsmann BKK verzichten.
Versichertenkarte mit Auslandsfunktion (EHIC)
Die Europäische Krankenversicherungskarte - EHIC (European Health Insurance Card) hat den Berechtigungsschein für die ärztliche Behandlung am Urlaubsort (Auslandskrankenschein) weitestgehend ersetzt. Die EHIC nimmt daher seit einigen Jahren bei allen neu ausgestellten Versichertenkarten die Rückseite ein.
Mit dieser neuen Versichertenkarte können Sie am Urlaubsort direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder sich in einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen. Seit Juni 2009 gilt das übrigens auch für Kroatien.
Ausnahmen: In folgenden Ländern gilt die EHIC nicht, sondern nach wie vor der Auslandskrankenschein:
- Bosnien-Herzegowina
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Diesen können Sie nach wie vor bei uns bestellen oder über den Link am Ende dieses Punktes herunterladen. Geben Sie hierzu Ihre auf der Versichertenkarte stehende Versichertennummer sowie die ebenfalls auf der Karte befindliche Kassennummer ein. Mitreisende Familienangehörige benötigen jeweils eine eigene Ersatzbescheinigung.
Neben dem Ausdruck der Ersatzbescheinigung können Sie sich auch ein Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland herunterladen. Nutzen Sie auch diese Möglichkeit. Das Merkblatt enthält wichtige Hinweise, wie Sie im Fall der Fälle Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen können.
Zum Download des Auslandskrankenscheins klicken Sie hier...
PLUS In Europa und weltweit – private Reisekrankenversicherung ist unverzichtbar
Unabhängig von der Wahl Ihres Reiseziels empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine private Krankheitskosten- und Rücktransportversicherung abzuschließen. Diese Versicherung mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports oder bei der Nichtanerkennung des Auslandskrankenscheines erheblich. Wir empfehlen Ihnen unseren Kooperationspartner Barmenia. Mehr Informationen...
Achtung: Eine Übernahme von Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist nicht möglich.
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Seite zuletzt geändert am: 01.04.2010
- Dateien:
Urlaub_im_Ausland_2010.pdf
Übersicht: Meine Leistungen
