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Arzneimittel - Rabattverträge
Um die Versichertengemeinschaft vor stetig steigenden Arzneimittelkosten zu schützen, hat die Bertelsmann BKK Rabattverträge mit namhaften Arzneimittelherstellern abgeschlossen. Die Verträge gewährleisten eine weiterhin hochwertige Arzneimittelversorgung zu deutlich günstigeren Preisen. Zudem profitieren Sie in der Regel von geringeren Zuzahlungen (10 % des Preises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels).
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie nun mit einem Rezept in die Apotheke gehen, prüft diese automatisch, ob es für den verordneten Wirkstoff ein Arzneimittel gibt, für das die Bertelsmann BKK einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ist dem so, darf die Apotheke nur das rabattierte Arzneimittel abgeben. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Arzt aus therapeutischen Gründen, zum Beispiel im Falle einer nachgewiesenen Unverträglichkeit anderer Arzneimittel, den Austausch ausdrücklich ausgeschlossen hat.
„Das heißt aber nun nicht, dass Sie auf jeden Fall ein anderes Präparat als bisher erhalten. Wir haben Verträge mit den meisten Generikaherstellern abgeschlossen, so dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihr gewohntes Präparat weiter erhalten. Wenn es aber nun zum Austausch kommt, können Sie sich trotzdem darauf verlassen, ein hochwertiges Produkt zu erhalten, das den selben Wirkstoff enthält und die gleiche therapeutische Wirkung hat“, so Stefan Döding, Ansprechpartner für das Vertragsmanagement der Bertelsmann BKK.
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