Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Preisgünstige Arzneimittel können von der Gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen von der Zuzahlung freigestellt werden. Die Versicherten brauchen in diesen Fällen also nichts zuzahlen. Diese Regelung gilt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen.

 

Wann ist ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit?

Von der Zuzahlung freigestellt werden können nur verordnungspflichtige Arzneimittel mit sogenannten festbetragsgeregelten Wirkstoffen. Ausserdem müssen trotz der Befreiungen insgesamt Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten sein. Nähere Informationen enthält unsere Tabelle "Arzneimittelzuzahlungen auf einen Blick", die Sie am Ende dieser Seite als PDF-Dokument vorfinden...

 

Was sind Festbeträge?

Festbetragsarzneimittel sind Fertigarzneimittel, für die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein sogenannter Festbetrag nach § 35 SGB V festgesetzt ist. Der Festbetrag gibt die Höchstgrenze an, bis zu der die Krankenkassen die Kosten für das Arzneimittel übernehmen.

 

Wie oft werden die Informationen aktualisiert?

Jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats melden die Pharmafirmen neue Preise. So ist es möglich, dass Arzneimittel, die bereits zuzahlungsbefreit waren, wieder zuzahlungspflichtig werden, wenn der Hersteller den Preis erhöht. Andererseits können so durch Preissenkungen Arzneimittel, für die in der Vergangenheit eine Zuzahlung erforderlich war, künftig zuzahlungsbefreit werden.

 

Ihr Arzt muss entscheiden

Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen die Beratung durch Ihren Arzt oder Apotheker keinesfalls ersetzen können. Insbesondere lassen sich keine Aussagen hinsichtlich der Austausch- oder Ersetzbarkeit oder sonstige therapeutische Hinweise ableiten. Ob eine Ersetzung des von Ihnen gesuchten Arzneimittels durch ein anderes zuzahlungsbefreites Arzneimittel möglich ist, kann nur Ihr Arzt entscheiden.

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund therapeutischer Erwägungen des Arztes oder im Falle von Rabattverträgen zwischen Krankenkasse und pharmazeutischen Unternehmen (Hersteller) kann die Auswahl der Arzneimittel eingeschränkt sein.

 

Link zur Suche zuzahlungsbefreiter Arzneimittel auf www.abda.de...

 

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Dateien:
Arzneimittelzuzahlungen_auf_einen_Blick_Stand_Oktober_2009.pdf
Gesundheit_2009-03_Oktober_Thema_Arzneimittel.pdf
Kundeninfo_Arzneimittelfestbetraege_Juni_2008.pdf
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