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Meine Leistungen in der Krankenversicherung
Arznei- und Verbandmittel PLUS
Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die
- überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz (z. B. Viagra),
- zur Raucherentwöhnung,
- zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder
- zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.
Ausnahmen
Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.
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