Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Arznei- und Verbandmittel PLUS

Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

 

Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die

  • überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz (z. B. Viagra),
  • zur Raucherentwöhnung,
  • zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder
  • zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.

Ausnahmen

Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.

 

Tipp: MedikamentenShop

Für den planbaren Bedarf von Arzneimitteln haben wir eine Kooperation mit der Versandapotheke Sanicare geschlossen. Nähere Informationen zum MedikamentenShop erhalten Sie in der Leistungsübersicht unter "Apotheke".

 

Verwandte Themen:

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Dateien:
Kundeninfo_Arzneimittelfestbetraege_Juni_2008_01.pdf
BKK_Ratgeber_Gluecklich_ohne_Medikamente.pdf
Arzneimittelzuzahlungen_auf_einen_Blick_Stand_Oktober_2009_02.pdf
»

Übersicht: Meine Leistungen

 

Suchen

E-Mail-Formular

Rückruf

Newsletter

A-A+ Schriftgröße
Barrierefreiheit