Meine Leistungen in der Krankenversicherung

Ambulante Vorsorgemaßnahmen PLUS

Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kommt in Frage, wenn es notwendig ist, die Gesundheit zu stärken,

  • um eine Krankheit zu verhindern oder
  • um eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Reicht die ambulante Therapie am Wohnort nicht aus, kann die BKK auf Antrag:

  • eine 2-3 wöchige ambulante Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort oder
  • eine 2-wöchige Fit & Vital-Kompaktkur über unseren Partner Gesundheitsservice bewilligen (s. Alltag ade am Ende dieser Seite).

In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 13 € je Tag. Für Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an (siehe > Zuzahlungen).


PLUS Für chronisch kranke Kleinkinder haben wir den Zuschuss familienfreundlich auf 21 € je Tag erhöht.

 

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