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Den gesetzlichen Leistungskatalog haben wir durch Satzungsregelungen an vielen Stellen erweitert, um Ihnen eine noch bessere und umfassendere Versorgung bieten zu können. Diese Mehrleistungen tragen den Zusatz PLUS.
Hinweis: Alle Ausführungen in Kurzform. Rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und
Satzung. Stand: 16.7.10
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