Mit "PLUS" kennzeichnen wir unseren freiwilligen Mehrleistungen.

Den gesetzlichen Leistungskatalog haben wir durch Satzungsregelungen an vielen Stellen erweitert, um Ihnen eine noch bessere und umfassendere Versorgung bieten zu können. Diese Mehrleistungen tragen den Zusatz PLUS.

 

Hinweis: Alle Ausführungen in Kurzform. Rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und  Satzung. Stand: 5.3.10

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Gesetzliche Grundlage des Leistungskatalogs ist das Sozialgesetzbuch V. Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums können Sie dieses im Wortlaut einsehen:

 SGB V

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