Den gesetzlichen Leistungskatalog haben wir durch Satzungsregelungen an vielen Stellen erweitert, um Ihnen eine innovative und hochwertige Versorgung zu bieten. Diese Mehrleistungen erkennen Sie am Zusatz PLUS.
Alle Ausführungen in Kurzform. Rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung.
Gesetzliche Grundlage des Leistungskatalogs ist das Sozialgesetzbuch V. Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums können Sie dieses im Wortlaut einsehen: