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Einheitsbeitrag
Seit dem Jahr 2009 gilt in der Krankenversicherung ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz. Kommt eine Krankenkasse mit diesen Beitragseinnahmen nicht aus, kann sie einen
Zusatzbeitrag erheben.
Beitragssätze
| Krankenversicherung | 2012 | 2011 |
| allgemeiner Beitragssatz (Arbeitnehmer mit Anspruch auf mindestens 6 Wochen | 15,5 % | 15,5 % |
| sowie Renten- und Versorgungsbezieher) | ||
| ermäßigter Beitragssatz (falls kein Anspruch auf Krankengeld besteht, z. B. | 14,9 % | 14,9 % |
| sowie für Beiträge aus Vermietung und Verpachtung) | ||
| Pflegeversicherung | 1,95 %* | 1,95 %* |
| Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag für Kinderlose) | 2,2 %* | 2,2 %* |
| Rentenversicherung | 19,6 % (gesenkt!) | 19,9 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 % | 3,0 % |
* Besondere Beitragstragung in Sachsen: 0,475 % Arbeitgeber und 1,475 % bzw. 1,725 % Arbeitnehmer
Beiträge für freiwillig* versicherte Arbeitnehmer
| Krankenversicherung | 2012 | 2011 |
| Arbeitnehmeranteil monatlich | 313,65 € | 304,43 € |
| Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich | 592,88 € | 575,44 € |
| Pflegeversicherung | ||
| Arbeitnehmeranteil monatlich | 37,29 € | 36,20 € |
| Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich | 74,59 € | 72,39 € |
| Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose | 46,86 € | 45,48 € |
| Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich (inkl. Zuschlag) | 84,15 € | 81,68 € |
* Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900 €; 2011: 44.550 €).
Freiwillig Versichert sind Personen unter anderem durch das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze). In 2012 beträgt diese 50.850 € (in 2011: 49.550 €).
Weitere Informationen zu Bemessungsgrenzen, freiwilliger Versicherung und Jahresarbeitsentgelt erhalten Sie in unserem SV-Lexikon. Bitte wählen Sie den gesuchten Begriff im Kasten in der rechten Spalte.
| Beitragsinformationen Selbständige | 2012 | 2011 |
| Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) | 14,9 % | 14,9 % |
Beiträge für versicherungspflichtige Studenten
| 2012 | 2011 (ab 01.04.) | |
| Krankenversicherung monatlich | 64,77 € | 64,77 € |
| Pflegeversicherung monatlich | 11,64 € | 11,64 € |
| Pflegeversicherung monatlich ( | 13,13 € | 13,13 € |
Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Die Versicherungspflicht tritt nicht ein, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung der Studenten erhalten Sie in unserem SV-Lexikon...
| bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt | 2011 |
| Krankenversicherung Beitrag monatlich | 39,60 € |
| Pflegeversicherung Beitrag monatlich | 4,98 € |
| Pflegeversicherung Beitrag monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose | 5,62 € |
| bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in das Ausland | 2011 |
| Anwartschaft Pflegeversicherung monatlich ohne Zuschlag für Kinderlose | 8,30 € |
| - inkl. Zuschlag für Kinderlose | 9,37 € |
| Mindestbezug für Beitragspflicht von Versorgungsbezügen | 2012 | 2011 |
| monatlich | 131,25 € | 127,75 € |
| Es gilt der allgemeine Beitragssatz von: | 15,5 % | 15,5 % |
Beispiel:
Die Beiträge werden im Jahr 2011 wie folgt getragen:
Altersrente: Es gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent. Der Rentenbezieher trägt 8,2 Prozent der beitragspflichtigen Rente als Krankenkassenbeitrag, der Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent.
Betriebsrente: Übersteigt die Betriebsrente die Grenze von 127,75 Euro monatlich wird sie in voller Höhe beitragspflichtig. Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Er wird in der Regel von der Zahlstelle einbehalten und direkt an die BKK überwiesen.
Beispiel 1: Betriebsrente 127,75 €, keine Beitragpflicht
Beispiel 2: Betriebsrente 127,76 €, Beitrag: 127,76 € x 15,5 % = 19,80 €
Einmalig gezahlte Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassen: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Wird die Rente nicht monatlich, sondern in einer Summe ausbezahlt wird die Zahlung zur Beitragsberechnung über zehn Jahre verteilt.
Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen.
Beiträge aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung
Freiwillig versicherte Rentner zahlen für Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung den vollen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,9 %).
Die Beiträge werden in 2012 von mindestens 875 € (in 2011: 851,67 €) berechnet, sofern sie nicht zusammen mit anderen beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 € (in 2011: 3.712,50 €) überschreiten.
Beiträge zur Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird allein vom Rentenbezieher getragen. Der Beitragssatz beträgt 1,95 % ab Juli 2008 (vorher 1,7 %).
Für kinderlose Mitglieder kann sich der Beitragssatz auf 2,2 % erhöhen. Mehr Info...
Versorgungsbezüge - Weitere Informationen
| Geringfügigkeitsgrenze 2012 (wie Vorjahre) | |
| monatlich | 400 € |
| Geringverdienergrenze (gilt nur für Ausbildungsverhältnisse) 2012 (wie Vorjahre) | |
| monatlich | 325 € |
Familienangehörige sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte (z. B. aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) die Grenze von 375 € (wie Vorjahr) monatlich nicht übersteigen.
Achtung: Familienangehörige, die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Mini-Job") erzielen sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte 400 € monatlich nicht übersteigen.
Pflegeversicherung: Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG
Seit dem 1. Januar 2005 beträgt der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren 1,95 Prozent.
Der Zuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkte ist dabei ausschließlich vom Mitglied zu tragen. Der Arbeitgeber hat sich an dieser Mehrbelastung nicht zu beteiligen.
Kinderlose zahlen somit von ihren beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (beispielsweise aus Lohn- oder Gehaltszahlungen), nicht mehr 0,85 % (die Hälfte von 1,7 %), sondern 1,1 % (0,85 % + 0,25 %) als Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
