Einheitsbeitrag

Seit dem Jahr 2009 gilt in der Krankenversicherung ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz. Kommt eine Krankenkasse mit diesen Beitragseinnahmen nicht aus, kann sie einen  Zusatzbeitrag erheben.

Beitragssätze

Krankenversicherung20122011
allgemeiner Beitragssatz
(Arbeitnehmer mit Anspruch auf mindestens 6 Wochen  Entgeltfortzahlung,
15,5 % 15,5 %
sowie Renten- und Versorgungsbezieher)  
ermäßigter Beitragssatz
(falls kein Anspruch auf Krankengeld besteht, z. B.  Selbständige
14,9 % 14,9 %
sowie für Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)  
Pflegeversicherung1,95 %*1,95 %*
Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag für Kinderlose)2,2 %*2,2 %*
Rentenversicherung19,6 % (gesenkt!)19,9 %
Arbeitslosenversicherung3,0 %3,0 %

* Besondere Beitragstragung in Sachsen: 0,475 % Arbeitgeber und 1,475 % bzw. 1,725 % Arbeitnehmer

Beiträge für freiwillig* versicherte Arbeitnehmer

Krankenversicherung20122011
Arbeitnehmeranteil monatlich313,65 €304,43 €  
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich592,88 €575,44 €
   
Pflegeversicherung 
Arbeitnehmeranteil monatlich37,29 €36,20 €
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich74,59 €72,39 €
Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose46,86 €45,48 €
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich (inkl. Zuschlag)84,15 €81,68 €

* Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900 €; 2011: 44.550 €).

 

Freiwillig Versichert sind Personen unter anderem durch das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze). In 2012 beträgt diese 50.850 € (in 2011: 49.550 €).

 

Weitere Informationen zu Bemessungsgrenzen, freiwilliger Versicherung und Jahresarbeitsentgelt erhalten Sie in unserem SV-Lexikon. Bitte wählen Sie den gesuchten Begriff im Kasten in der rechten Spalte.

Beitragsinformationen Selbständige 20122011
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) 14,9 %14,9 %

Beiträge für versicherungspflichtige Studenten

 20122011 (ab 01.04.)
Krankenversicherung monatlich64,77 €64,77 €
Pflegeversicherung monatlich11,64 €11,64 €
Pflegeversicherung monatlich ( mit Zuschlag für Kinderlose)13,13 €13,13 €

Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Die Versicherungspflicht tritt nicht ein, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind.

 Weitere Informationen zur Krankenversicherung der Studenten erhalten Sie in unserem SV-Lexikon...

bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt2011
Krankenversicherung Beitrag monatlich39,60 €
Pflegeversicherung Beitrag monatlich4,98 €
Pflegeversicherung Beitrag monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose5,62 €
  
bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in das Ausland2011
Anwartschaft Pflegeversicherung monatlich ohne Zuschlag für Kinderlose8,30 €
- inkl. Zuschlag für Kinderlose9,37 €
Mindestbezug für Beitragspflicht von Versorgungsbezügen20122011
monatlich 131,25 €127,75 €
Es gilt der allgemeine Beitragssatz von:15,5 %15,5 %

Beispiel:

Die Beiträge werden im Jahr 2011 wie folgt getragen:

Altersrente: Es gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent. Der Rentenbezieher trägt 8,2 Prozent der beitragspflichtigen Rente als Krankenkassenbeitrag, der Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent.

Betriebsrente: Übersteigt die Betriebsrente die Grenze von 127,75 Euro monatlich wird sie in voller Höhe beitragspflichtig. Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Er wird in der Regel von der Zahlstelle einbehalten und direkt an die BKK überwiesen.
Beispiel 1: Betriebsrente 127,75 €, keine Beitragpflicht
Beispiel 2: Betriebsrente 127,76 €, Beitrag: 127,76 € x 15,5 % = 19,80 €

Einmalig gezahlte Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassen: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Wird die Rente nicht monatlich, sondern in einer Summe ausbezahlt wird die Zahlung zur Beitragsberechnung über zehn Jahre verteilt.

 

Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen.

Beiträge aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung

Freiwillig versicherte Rentner zahlen für Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung den vollen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,9 %).

 

Die Beiträge werden in 2012 von mindestens 875 € (in 2011: 851,67 €) berechnet, sofern sie nicht zusammen mit anderen beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 € (in 2011: 3.712,50 €) überschreiten.

Beiträge zur Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird allein vom Rentenbezieher getragen. Der Beitragssatz beträgt 1,95 % ab Juli 2008 (vorher 1,7 %).  Für kinderlose Mitglieder kann sich der Beitragssatz auf 2,2 % erhöhen. Mehr Info...

Geringfügigkeitsgrenze 2012 (wie Vorjahre) 
monatlich          400 €
Geringverdienergrenze (gilt nur für Ausbildungsverhältnisse) 2012 (wie Vorjahre) 
monatlich          325 €

Familienangehörige sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte (z. B.  aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) die Grenze von 375 € (wie Vorjahr) monatlich nicht übersteigen.


Achtung: Familienangehörige, die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Mini-Job") erzielen sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte 400 € monatlich nicht übersteigen.


 Tipp: Ausführliche Infos zu den Voraussetzungen für die Familienversicherung erhalten Sie im SV-Lexikon...

Pflegeversicherung: Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG

Seit dem 1. Januar 2005 beträgt der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren 1,95 Prozent.

Der Zuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkte ist dabei ausschließlich vom Mitglied zu tragen. Der Arbeitgeber hat sich an dieser Mehrbelastung nicht zu beteiligen.

Kinderlose zahlen somit von ihren beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (beispielsweise aus Lohn- oder Gehaltszahlungen), nicht mehr 0,85 % (die Hälfte von 1,7 %), sondern 1,1 % (0,85 % + 0,25 %) als Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.


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