Einheitsbeitrag

Seit dem 01.01.2009 gilt in der Krankenversicherung ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz. Dieser beträgt 14,9 % seit dem 01.07.2009. Hiervon tragen die Versicherten 7,9 %, die Arbeitgeber 7,0 %.

Beitragssätze 2010 (wie Vorjahr)

Krankenversicherung  
allgemeiner Beitragssatz
(Arbeitnehmer mit Anspruch auf mindestens 6 Wochen  Entgeltfortzahlung,
14,9 %
sowie Renten- und Versorgungsbezieher)  
ermäßigter Beitragssatz
(falls kein Anspruch auf Krankengeld besteht, z. B.  Selbständige)
14,3 %
sowie für Beiträge aus Vermietung und Verpachtung  
Pflegeversicherung* 1,95 %
Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag für Kinderlose)* 2,2 %
Rentenversicherung 19,9 %
Arbeitslosenversicherung 2,8 %

* In der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Mitglieder innerhalb bestimmter Altersgrenzen einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Der Beitragssatz erhöht sich somit von 1,95 auf 2,2 Prozent.  Mehr Informationen ...

Beiträge für freiwillig* versicherte Arbeitnehmer 2010

Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil monatlich 296,25 €
zusätzlich trägt der Arbeitgeber monatlich 262,50 €
Krankenversicherung monatlich gesamt 558,75 €
   
Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil monatlich 36,56 €
Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose 45,94 €
zusätzlich trägt der Arbeitgeber monatlich 36,56 €
Pflegeversicherung monatlich gesamt 73,12 €
Pflegeversicherung monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose 82,50 €

Beiträge für freiwillig* versicherte Arbeitnehmer 2009

  zweites Halbjahr erstes Halbjahr
Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil monatlich 290,33 €            301,35 Euro
zusätzlich trägt der Arbeitgeber monatlich 257,25 €            268,28 Euro
Krankenversicherung monatlich gesamt 547,48 €            569,63 Euro
     
Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil monatlich siehe rechts             35,83 Euro
Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose siehe rechts             45,02 Euro
zusätzlich trägt der Arbeitgeber monatlich siehe rechts             35,83 Euro
Pflegeversicherung monatlich gesamt siehe rechts             71,66 Euro
Pflegeversicherung monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose siehe rechts             80,85 Euro

* Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In 2010 beträgt sie 45.000 Euro (in 2009: 44.100 Euro).

 

Freiwillig Versichert sind Personen unter anderem durch das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze). In 2010 beträgt sie 49.950 Euro (in 2009: 48.600 Euro).

 

Weitere Informationen zu Bemessungsgrenzen, freiwilliger Versicherung und Jahresarbeitsentgelt erhalten Sie in unserem SV-Lexikon. Bitte wählen Sie den gesuchten Begriff im Kasten in der rechten Spalte.

Beitragsinformationen Selbstständige  2010 zweites Halbjahr 2009
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) 14,3 % 14,3 %
  inkl. 0,9 % gesetzlicher Zusatzbeitrag inkl. 0,9 % gesetzlicher Zusatzbeitrag

Beiträge für versicherungspflichtige Studenten Wintersemester 2009/2010

Krankenversicherung monatlich 53,40 €
Pflegeversicherung monatlich 9,98 €
Pflegeversicherung monatlich ( mit Zuschlag für Kinderlose ab 23) 11,26 €

Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Die Versicherungspflicht tritt nicht ein, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind.

 Weitere Informationen zur Krankenversicherung der Studenten erhalten Sie in unserem SV-Lexikon...

bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt 2010
KV und PV gemäß Satzung - Anteil KV monatlich 38,07 €
KV und PV gemäß Satzung - Anteil PV monatlich 4,98 €
 - Anteil PV monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose 5,62 €
   
bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in das Ausland 2010
Anwartschaft Pflegeversicherung monatlich ohne Zuschlag für Kinderlose 8,30 €
- inkl. Zuschlag für Kinderlose 9,37 €
Mindestbezug für Beitragspflicht von Versorgungsbezügen 2010 2009
monatlich 127,75 €           126,00 €
Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent.    

Beispiel:

Die Beiträge werden im Jahr 2010 wie folgt getragen:

Altersrente: Es gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent. Der Rentenbezieher trägt 7,9 Prozent der beitragspflichtigen Rente als Krankenkassenbeitrag, der Rentenversicherungsträger 7 Prozent.

Betriebsrente: Übersteigt die Betriebsrente die Grenze von 127,75 Euro monatlich wird sie in voller Höhe beitragspflichtig. Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Er wird in der Regel von der Zahlstelle einbehalten und direkt an die BKK überwiesen.
Beispiel 1: Betriebsrente 127,75 €, keine Beitragpflicht
Beispiel 2: Betriebsrente 127,76 €, Beitrag: 127,76 € x 14,9 % = 19,04 €

Einmalig gezahlte Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassen: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen. Wird die Rente nicht monatlich, sondern in einer Summe ausbezahlt wird die Zahlung zur Beitragsberechnung über zehn Jahre verteilt.

 

Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Der Beitrag wird allein vom Mitglied getragen.

Beiträge aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung

Freiwillig versicherte Rentner zahlen im Jahr 2010 für Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung den vollen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,3 Prozent.

 

Die Beiträge werden von mindestens 851,67 Euro (2009: 840 Euro) berechnet, sofern sie nicht zusammen mit den anderen beitragspflichtigen Einnahmen die  Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro (2009: 3.675 Euro) überschreiten.

Beiträge zur Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird allein vom Rentenbezieher getragen. Der Beitragssatz beträgt 1,95 % ab Juli 2008 (vorher 1,7 %).  Für kinderlose Mitglieder kann sich der Beitragssatz auf 2,2 % erhöhen. Mehr Info...

Geringfügigkeitsgrenze 2010 (wie Vorjahre)  
monatlich           400,00 Euro
Geringverdienergrenze (gilt nur für Ausbildungsverhältnisse) 2010 (wie 2009)  
monatlich           325,00 Euro

Familienangehörige sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte (z. B.  aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) die Grenze von 365,00 € (in 2009: 360,00 €) monatlich nicht übersteigen.


Achtung: Familienangehörige, die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Mini-Job") erzielen sind beitragsfrei familienversichert, wenn ihre Einkünfte 400 € monatlich nicht übersteigen.


 Tipp: Ausführliche Infos zu den Voraussetzungen für die Familienversicherung erhalten Sie im SV-Lexikon...

Pflegeversicherung: Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG

Seit dem 1. Januar 2005 beträgt der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren 1,95 Prozent.

Der Zuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkte ist dabei ausschließlich vom Mitglied zu tragen. Der Arbeitgeber hat sich an dieser Mehrbelastung nicht zu beteiligen.

Kinderlose zahlen somit von ihren beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (beispielsweise aus Lohn- oder Gehaltszahlungen), nicht mehr 0,85 % (die Hälfte von 1,7 %), sondern 1,1 % (0,85 % + 0,25 %) als Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.


 Weitere Informationen...

Krankenversicherung: Zusatzbeitrag (Änderung der Beitragstragung ab Juli 2005)

Mit dem Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent werden die Lohnzusatzkosten der Unternehmen entlastet. Der Zusatzbeitrag führt zu einer tatsächlichen Mehrbelastung der Versicherten in Höhe von 0,45 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

 

Bei einem Monatseinkommen von z. B. 2.000 Euro steigt der vom Versicherten zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag um 9 Euro.


Beispiel:

Bis 30. Juni 2005:

  • der allgemeine Beitragssatz der Bertelsmann BKK verteilt sich hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei 13,2 Prozent tragen beide je 6,6 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro somit jeweils 132 Euro.

Ab 01. Juli 2005:

  • sinkt der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte, also von 13,2 auf 12,3 Prozent
  • hieraus resuliert ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag von je 6,15 Prozent
  • erhalten die Arbeitnehmer jedoch einen Beitragsaufschlag von 0,9 Prozentpunkten
  • zahlen die Arbeitnehmer somit 7,05 Prozent, die tatsächliche Mehrbelastung beträgt daher 0,45 Prozentpunkte
  • zahlen die Arbeitgeber 6,15 Prozent, werden somit um 0,45 Prozentpunkte entlastet
  • die Beitragseinnahme der Krankenkasse beträgt unverändert 13,2 Prozent (6,15 + 7,05)

Fazit: Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich erhöht sich der Arbeitnehmerbeitrag um 9 Euro auf 141 Euro im Monat. Der Arbeitgeberbeitrag sinkt um 9 Euro auf 123 Euro.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Ihre Ansprechpartner


 Service-Team Mitgliedschaft

Zum Seitenanfang

Suchen


E-Mail-Formular


Call-Back


Newsletter


Gesundheitsakte


Barrierefreiheit