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Berufsstart mit der BKK: Jetzt einsteigen und los!

Ihre Ansprechpartner zu den nachfolgenden Themen:
Als Azubi oder Berufsanfänger
Sie beginnen eine Berufsausbildung oder steigen direkt ins Arbeitsleben ein? Dann endet automatisch der Versicherungsschutz über Ihre Eltern. Sie müssen sich selbst versichern. Und das geht ganz einfach:
- Sofern Sie seit mehr als 18 Monaten familienversichert sind (d.h. über ein Elternteil), können Sie unmittelbar zum Beschäftigungsbeginn die Bertelsmann BKK wählen. Dadurch werden Sie selbst Mitglied einer Krankenversicherung.
Einfach eine Beitrittserklärung von der BKK ausfüllen. - Sie bekommen dann eine Mitgliedsbescheinigung und erhalten Ihre eigene Versichertenkarte. Die Mitgliedsbescheinigung geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.
- Jetzt sind Sie startklar, denn vom ersten Tag an haben Sie Anspruch auf die volle Leistung und genießen einen umfassenden und optimalen Krankenversicherungsschutz. Übrigens: Mit Wahl der Krankenkasse werden Sie automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung.
Bei Krankenkassenwechsel: 18-Monats-Frist beachten
Um die Krankenkasse wechseln zu können, müssen Sie zuvor mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse versichert gewesen sein (z. B. bei der Versicherung Ihrer Eltern). Beim 18-Monats-Zeitraum wird die Gesamtdauer der Mitgliedschaft einschließlich bestimmter Unterbrechungszeiträume (z. B. Wehr-/Zivildienst) berücksichtigt.
Ausführliche Infos erhalten Sie auf der Seite Anmeldung Auszubildende...
Die Sozialversicherungen - Sicherheit für alle
Damit die Risiken, die das Leben so mit sich bringt, für uns alle kalkulierbar bleiben, gibt es in unserem Land ein gut funktionierendes soziales Netz. Deshalb muss sich heut bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder etwa Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit niemand Sorgen machen. Zumindest, was das Materielle betrifft. Trotzdem ist soziale Sicherheit nicht so selbstverständlich wie es scheint, und es gibt sie natürlich nicht zum Nulltarif.
Sozialversicherung setzt auf Solidarität
Unser Sozialversicherungssystem besteht aus mehreren Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung. Zusammen bilden sie ein leistungsstarkes System, dessen Grundprinzip die Solidarität aller Versicherten ist. Das klingt ein wenig abstrakt, ist es aber nicht: Mit ihren Beiträgen sorgen alle Beschäftigten und deren Arbeitgeber dafür, dass das finanzielle Risiko Einzelner so klein wie möglich bleibt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die Bertelsmann BKK als kompetenter Träger der Krankenversicherung hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Sozialversicherung und schützt Sie bei allen Krankheiten vor finanziellen Notlagen. Ein ganz normaler Krankenhausaufenthalt beispielsweise könnte schnell sehr teuer werden, wenn er privat bezahlt werden müsste. Um diese Leistungen zu finanzieren, werden die Beiträge im Allgemeinen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte gezahlt (den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung in Höhe von 0,9 % zahlen die Versicherten allein). Erhalten Sie als Auszubildender höchstens 325 Euro monatlich, zahlt der Arbeitgeber den Betrag allein.
Die Pflegeversicherung
Sie verbessert die Situation von Menschen, die Pflege brauchen. Wenn Sie krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Hier werden die Beiträge im Allgemeinen je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht (für Auszubildende mit dem Entgelt bis 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein) (Ausnahme: Sachsen). Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25% ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Die Unfallversicherung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz selbst, außerdem bei anerkannten Berufskrankheiten.
Wichtig: Melden Sie einen Arbeitsunfall umgehend dem Betrieb.
Die Arbeitsförderung (früher: Arbeitslosenversicherung)
In ihr sind alle Beschäftigten pflichtversichert – ob Azubi, Arbeiter oder Angestellter. Die Beiträge werden auch hier jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (für Auszubildende mit dem Entgelt bis 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein). Studenten und Fachhochschüler werden hier nicht versichert.
Die Rentenversicherung
Genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge (für Auszubildende mit dem Entgelt bis 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den Betrag allein). Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer versichert. Das heißt: auch alle Azubis, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten.
Vom Rentenversicherungsträger bekommt jeder Berufsstarter eine Versicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Beides behält er sein Berufsleben lang. Die Versicherungsnummer liegt Ihrer Krankenkasse vor. Den Sozialversicherungsausweis geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Unser Service: Haben Sie noch keinen Sozialversicherungsausweis? Wir können ihn gerne für Sie beantragen. Kommen Sie einfach nach Abschluss Ihres Ausbildungsvertrages zur BKK.
Und wo wir gerade beim Thema Service sind: Anrechnung von Schulzeiten
Wir kümmern uns auch darum, dass Ihnen alle Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag auf die Rente angerechnet werden. Eine Schulzeitenbescheinigung können Sie über den folgenden Link herunterladen. Bitte gehen Sie damit zum Schulsekretariat gehen und lassen sich die Schulzeit bestätigen. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten wir dann gern für Sie an den Rentenversicherungsträger weiter. Download