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Meine Leistungen - 3.2:
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Berufsstart mit der BKK: Jetzt einsteigen und los!

Du beginnst eine Berufsausbildung oder steigst direkt ins Arbeitsleben ein? Dann endet automatisch der Versicherungsschutz über deine Eltern. Du musst dich selbst versichern.
Und das geht ganz einfach:
- Sofern du noch familienversichert bist (d.h. über einen Elternteil), kannst du unmittelbar zum Ausbildungsstart die Bertelsmann BKK mit allen Vorteilen wählen. Dadurch wirst du selbst Mitglied einer Krankenkasse.
Jetzt online anmelden ... - Du bekommst dann eine Mitgliedsbescheinigung und erhälst deine eigene Versichertenkarte.
- Deinem Arbeitgeber senden wir eine Mitgliedsbescheinigung.
- Jetzt bist du startklar, denn vom ersten Tag an hast du Anspruch auf die volle Leistung und genießt einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
- Übrigens: Mit Wahl der Krankenkasse bist du automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung.
Bei Krankenkassenwechsel: 18-Monats-Frist beachten
Du bist bereits als Mitglied in einer Krankenkasse versichert? Um die Krankenkasse wechseln zu können, musst du zuvor mindestens 18 Monate als Mitglied bei deiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein.
Ausführliche Info auf der Seite Anmeldung Auszubildende ...
Die Sozialversicherungen - Sicherheit für alle
Damit die Risiken, die das Leben so mit sich bringt, für uns alle kalkulierbar bleiben, gibt es in unserem Land ein gut funktionierendes soziales Netz. Deshalb muss sich heute bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsfähigkeit niemand Sorgen um die Bezahlung seiner Arztrechnungen machen. Trotzdem ist soziale Sicherheit nicht so selbstverständlich wie es scheint, und es gibt sie natürlich nicht zum Nulltarif.
Unser Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Unfallversicherung.
Zusammen bilden sie ein leistungsstarkes System, dessen Grundprinzip die Solidarität aller Versicherten ist. Das klingt ein wenig abstrakt, ist es aber nicht: Mit ihren Beiträgen sorgen Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen dafür, dass das finanzielle Risiko des Einzelnen so klein wie möglich bleibt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die Bertelsmann BKK - eine von 156 Krankenkasssen in Deutschland - hilft dir bei allen Fragen rund um die Sozialversicherung und schützt dich bei allen Krankheiten vor finanziellen Notlagen. Ein normaler Krankenhaus- aufenthalt beispielsweise könnte schnell unbezahlbar werden, wenn du ihn selbst bezahlen müsstest.
Um alle diese Leistungen zu finanzieren, werden die Beiträge im Allgemeinen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht. Erhälst du als Auszubildender höchstens 325 € monatlich, zahlt dein Arbeitgeber den Beitrag allein.
Die Pflegeversicherung
Sie verbessert die Situation von Menschen, die Pflege brauchen. Wenn du krankenversichert bist, bist du automatisch auch pflegeversichert. Hier werden die Beiträge ebenfalls je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber aufgebracht (für Auszubildende mit einem Entgelt bis 325 € zahlt der Arbeitgeber auch hier den Beitrag allein) (Ausnahme: Sachsen).
Ab 23 Jahren zahlst du einen Aufschlag in der Pflegeversicherung, wenn du noch kein eigenes Kind hast.
Die Rentenversicherung
Genau wie bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt der Arbeitgeber auch hier die Hälfte der Beiträge (für Auszubildende mit einem Entgelt bis 325 € zahlt der Arbeitgeber den Betrag allein). Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Das heißt: auch alle Azubis, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sowie Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten.
Vom Rentenversicherungsträger bekommt jeder Berufsstarter eine Versicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Beides behält er sein Berufsleben lang. Die Versicherungsnummer liegt deiner Krankenkasse vor. Den Sozialversicherungsausweis gibst du bei deinem Arbeitgeber ab.
Unser Service: Hast du noch keinen Sozialversicherungsausweis? Wir beantragen ihn gern für dich. Komm einfach nach Abschluss deines Ausbildungsvertrages zur BKK.
Und wo wir gerade beim Thema Service sind: Anrechnung von Schulzeiten
Wir kümmern uns auch darum, dass all deine Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag auf die Rente angerechnet werden. Eine Schulzeitenbescheinigung kannst du über den folgenden Link herunterladen. Bitte gehe damit zum Schulsekretariat und lass dir die Schulzeit bestätigen. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten wir dann gern für dich an die Rentenversicherung weiter.
Jetzt Schulzeitenbescheinigung herunterladen...
Die Arbeitslosenversicherung
In ihr sind alle Beschäftigten pflichtversichert – ob Azubi, Arbeiter oder Angestellter. Die Beiträge werden auch hier jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (für Auszubildende mit dem Entgelt bis 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein). Studenten und Fachhochschüler werden hier nicht versichert.
Die Unfallversicherung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz selbst, außerdem bei anerkannten Berufskrankheiten. Wichtig: Melde einen Arbeitsunfall umgehend deinem Ausbildungsbetrieb!
