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Die elektronische Gesundheitskarte - eGK

Versichertenkarte
Auslaufmodell: Die Versichertenkarte

Im November hat die Bertelsmann BKK mit dem Versand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) begonnen. Eine Gesundheitskarte mit Foto bekommen alle ab 15 Jahren, die ein Foto einreichen. Jüngere erhalten eine eGK ohne Foto.

 

Wer kein Foto einreicht, erhält im Bedarfsfall (Adressänderung, Verlust) die gewohnte Versichertenkarte, gültig bis 31.12.2012. Ein Foto sollte dann nachgereicht werden, damit wir die neue Gesundheitskarte für 2013 rechtzeitig ausstellen können.

 

Hintergrund: 

Die Mitte der 90er Jahre eingeführte Krankenversichertenkarte ist technisch gesehen in die Jahre gekommen. Bis Ende 2012 wird sie daher von allen Krankenkassen durch die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, ersetzt. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. So unterscheidet sich die Gesundheitskarte nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Karteninhabers von der bisherigen Karte, sondern insbesondere durch ihren Mikroprozessorchip mit erweitertem Funktionsumfang.

Ihre neue Gesundheitskarte (eGK) auf einen Blick

Zukunftsmodell: Die Gesundheitskarte

Unverändert: Ihre Stammdaten

Ihre neue Gesundheitskarte ermöglicht Ihnen, die hochwertige Versorgung unserer BKK bei allen zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäuser in Anspruch zu nehmen. Gespeichert sind auf Ihrer Karte unverändert, Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse) sowie Ihre Versicherungsdaten (lebenslang gültige Versichertennummer, Versichertenstatus, Kassennummer und Gültigkeit).

 

Neu: Angabe der Gültigkeit 

Wenn Sie das erste Mal mit der Gesundheitskarte zum Arzt gehen erscheint im Lesegerät Ihrer Arztpraxis, dass der Versicherungsschutz am 31. März 2012 enden wird.

Nicole Ackemann: "Das ist kein Fehler, sondern erfolgt automatisch, wenn auf der eGK nicht explizit ein Versicherungsschutzende eingetragen ist. Das Lesegerät des Arztes zeigt dann immer kontinuierlich das Ende des folgenden Quartals als Ende des Versicherungsschutzes an. Nächstes Quartal wird dort also stehen 30. Juni 2012, übernächstes 30. September 2012 usw.. Den IT-Systemen ist dieses Verhalten in den Richtlinien der KBV vorgeschrieben und daher korrekt."

 

Neu: Foto und Mikroprozessor

Neben dem Foto (für alle ab 15 Jahren) zur Verringerung des Kartenmissbrauchs, wird Ihnen die Karte zukünftig vor allem mehr Qualität und Sicherheit in der medizinischen Versorgung bieten. Dafür sorgt der aufgebrachte Mikroprozessorchip, der Daten und Informationen sicher speichern und übertragen kann.

 

In Zukunft: Speicherung medizinischer Daten und Befunde

Weitere Informationen bspw. über Ihren Gesundheitszustand, verordnete Arzneien oder Notfalldaten können zunächst nicht gespeichert werden. Dies wird erst möglich wenn alle Gesundheitspartner miteinander vernetzt sind und erfordert zudem Ihre Zustimmung.

Ausblick: Die freiwilligen Funktionen der eGK

Sobald alle Partner im Gesundheitswesen miteinander vernetzt sind, werden auch die freiwilligen Anwendungen der eGK nutzbar sein, wie z.B. das Speichern von medizinischen Befunden oder Rezepten.

 

Ihre Vorteile durch die freiwilligen Anwendungen:

   _ Vermeidung von Doppeluntersuchungen*

   _ Erhöhung der Therapiesicherheit*

   _ Vermeidung von Wechselwirkungen und / oder Unverträglichkeiten von Medikamenten*

   _ Stärkung der Eigenverantwortung und Autonomie des Versicherten

      Sie allein bestimmen über Ihre persönlichen Gesundheitsdaten!

   _ Erhöhung der Sicherheit vor Missbrauch der eGK durch das Foto

   _ Einsicht in Ihre (gespeicherten) Behandlungsdaten*

   _ Unkomplizierte Änderung Ihrer administrativen Daten*

 

Geschützt werden Ihre Daten mittels einer Geheimnummer (PIN) die nur Ihnen bekannt ist. Dabei geben Sie Ihrem Arzt durch die Eingabe Ihrer PIN die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Die Geheimnummer wird ausschließlich bei der Nutzung freiwilliger Anwendungen erforderlich. 

Wichtig: Der "normale" Arztbesuch erfordert auch in Zukunft keine Geheimnummer.

 

Zur Nutzung dieser freiwilligen Anwendungen müssen jedoch zunächst alle Teilnehmer des Gesundheitswesens miteinander vernetzt sein. Zunächst stehen daher ausschließlich die Pflichtanwendungen zur Verfügung. Über die Nutzung der freiwilligen Anwendungen sowie das Prozedere der Geheimnummer werden wir Sie rechtzeitig informieren.

*Diese Vorteile ergeben sich, sobald alle Gesundheitspartner miteinander vernetzt sind.



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