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Zur Erhöhung der Sicherheit vor einem möglichen Kartenmissbrauch, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gesundheitskarte auf der Vorderseite, für alle Versicherten ab 15 Jahren, ein Foto erhält.
Einzige Ausnahme: Versicherte, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind ein Foto einzureichen (z. B. pflegebedürftige, bettlägerige Personen).
Per Foto
-Service in der BKK - kostenlos, schnell und unkompliziert
Montags bis Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr in der Bertelsmann BKK,
Carl-Miele-Str. 214 in Gütersloh. (Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit!)
Per E-Mail:
Senden Sie uns Ihr Digitalfoto als jpg-Datei mit mindestens 300dpi per E-Mail.
E-Mail-Adresse:
egk[at]bertelsmann-bkk.de
Per Post:
Senden Sie uns Ihr Papierfoto unter Berücksichtigung der Anforderung an das Foto*,
unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Versichertennummer)
an die Bertelsmann BKK, Carl-Miele-Str. 214, 33311 Gütersloh
Grundsätzlich gilt: Wie beim Passfoto muss das Lichtbild des Karteninhabers diesen zweifelsfrei erkennen lassen. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es daher – analog zu Passbildern – folgende Kriterien erfüllen:
_ 35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)
_ Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)
_ Gesicht bitte zentral platziert
Farbe: schwarz-weiß oder farbig
Qualität: scharf, klar und kontrastreich, Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen
Hintergrund: neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren
Ausleuchtung: gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen
Kopfposition: frontal (bitte nicht im Profil)
Gesichtsausdruck: neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera
Augen: geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera
Brillenträger: Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken. Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)
Kopfbedeckung: grundsätzlich nicht erlaubt
Ausnahmen sind zulässig, z. B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall:
Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)
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