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Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 1. Januar 2010 die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. Es ergeben sich folgende Änderungen:
1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich
2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich
3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu
bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:
bei Pflegevertretung durch sonstige Personen (gilt für alle drei Pflegestufen):
von 1.470 € auf 1.510 €
4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich: (gilt für alle drei Pflegestufen)
5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich
6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich
Die vollstationären Sachleistungebeträge der Pflegestufen I und II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.
Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen werden zukünftig besser vergleibar sein. Dazu werden die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen.
Dafür haben der GKV-Spitzenverband, die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer (Heimträger) gemeinsame Maßstäbe entwickelt.
Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat.
Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
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