Die gesetzlichen Änderungen in der Pflegeversicherung 2010

Pflegeversicherung - die Änderungen 2010

Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 1. Januar 2010 die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich

  • in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
  • in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
  • in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich

  • in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
  • in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
  • in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €

3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu

 

      bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:

  • in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
  • in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
  • in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €

      bei Pflegevertretung durch sonstige Personen (gilt für alle drei Pflegestufen):

  • von 1.470 € auf 1.510 €

4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich: (gilt für alle drei Pflegestufen)

  • von 1.470 € auf 1.510 €

5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich

  • in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
  • in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
  • in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich

  • in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
  • in Härtefällen von 1.750 € auf 1.825 €

Die vollstationären Sachleistungebeträge der Pflegestufen I und II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.

Pflegeversicherung - Noten für Pflegeeinrichtungen

Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen werden zukünftig besser vergleibar sein. Dazu werden die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen.

 

Dafür haben der GKV-Spitzenverband, die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer (Heimträger) gemeinsame Maßstäbe entwickelt. 

 

Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat.

 

Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

 

 Link zur BKK-Pflegedatenbank Paula

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