Die Bertelsmann BKK - Mit Sicherheit die richtige Entscheidung.

Fenster schließen | Drucken (JavaScript muss aktiviert sein)


 Startseite » MEINE MITGLIEDSCHAFT » Leistungen 2010


Die gesetzlichen Änderungen im Leistungsbereich der Krankenversicherung 2010

Krankengeld - Höchstkrankengeld steigt von 85,75 auf 87,50 Euro brutto am Tag

Das Höchstkrankengeld im Jahr 2010 beträgt 87,50 € (Vorjahr 85,75 €) am Tag.

Da von diesem Betrag in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind, verbleibt ein Nettokrankengeld von maximal 76,72 € pro Tag. Sofern in der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten ist, verringert sich der Betrag auf 74,75 €.

Zuzahlungen - erhöhte Familienabschläge führen zu sinkender Belastungsgrenze

Die individuelle Belastungsgrenze bei allen Zuzahlungen (außer Zahnersatz und Kieferorthopädie) beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten.

 

Bei Familien werden zur Ermittlung der Belastungsgrenze folgende Abschläge für die Angehörigen vom Haushaltseinkommen abgezogen. Der Abschlag für Kinder wurde deutlich erhöht:
 

  • 4.599 € für den ersten Angehörigen,
  • 3.066 € für jeden weiteren Angehörigen
  • 7.008 € für jedes zu berücksichtigende Kind

Für Alleinerziehende und Sozialhilfebezieher gelten besondere Regelungen.

Mehr Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie in unserer Leistungsübersicht...

 

PS: Kinder und Jugendliche sind unverändert von den Zuzahlungen befreit

(außer bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Fahrkosten).

Härtefallregelung beim Zahnersatz - Härtefallgrenze steigt von 1.008 auf 1.022 Euro

Die Bertelsmann BKK übernimmt 100 % der Kosten für die jeweilige Regelversorgung, wenn Versicherte wegen ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belastet werden.

 

Das trifft dann zu, wenn die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Alleinstehender 1.022 € (Vorjahr 1.008 €) im Monat nicht übersteigen. Leben in Ihrem Haushalt Familienangehörige, sind die Gesamteinnahmen aller Angehörigen zu berücksichtigen. Dafür erhöht sich die Einkommensgrenze für den ersten Angehörigen auf 1.405,25 und für jeden weiteren Angehörigen um 255,50 € (Vorjahr 252,00 €).

 

Härtefälle können auch bei anderen Personengruppen, wie z. B. Beziehern von Arbeitslosengeld II, vorliegen.

 

Wählt ein Versicherter einen aufwendigeren Zahnersatz als die Regelversorgung, hat er die Mehrkosten selbst zu zahlen.  Wegen weiterer möglicher Beteiligungen beraten wir Sie gern...

Hilfsmittelversorgung

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Hilfsmittelversorgung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur noch auf der Grundlage von Verträgen abgegeben werden. 

Weitere Informationen zum Thema Hilfsmittel...



Fenster schließen | Drucken (JavaScript muss aktiviert sein)