Haushaltshilfe

Wir übernehmen Ihre Kosten für eine Haushaltshilfe in angemessener Höhe, wenn Sie bisher den Haushalt geführt haben, und Ihnen das Weiterführen wegen eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus oder einer von der BKK getragenen ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme nicht möglich ist. Darüber hinaus kann Haushaltshilfe auch bei Schwangerschaft oder schwerer Krankheit, bzw. ambulanter Operation gewährt werden.

Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Voraussetzung ist zudem, dass ein Kind im Haushalt lebt,

  • welches unter 12 Jahre alt
  • oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zudem darf es keine andere Person im Haushalt geben, die den Haushalt weiterführen kann.

Ihr Vorteil: Haushaltshilfe bei ambulanter OP oder akuter Krankheit

Als Mehrleistung leisten wir auch dann Haushaltshilfe, wenn:

  • durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird, oder
  • keine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet, die Haushaltshilfe aber bei akuter Krankheit notwendig ist (hier haben wir die Altersgrenze angehoben: Im Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren).

Haushaltshilfe bei schweren Krankheiten

Auch wenn Sie den Haushalt bei einer schweren Krankheit, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation, nicht weiterführen können, kann die Bertelsmann BKK die Kosten einer Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen übernehmen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, ist die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen möglich.

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Die Bertelsmann BKK übernimmt zudem die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zuge einer Entbindung das Weiterführen des Haushalts nicht möglich ist. In diesen Fällen muss kein Kind im Haushalt leben.

Wer erbringt die Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe kann durch soziale Institutionen (z. B. Diakonie oder Caritas), Ehepartner, Angehörige oder Bekannte erfolgen.

Haushaltshilfe durch Angehörige: Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad dürfen wir jedoch nur Fahrkosten und den Verdienstausfall im Rahmen der sonst üblichen Beträge erstatten.

Haushaltshilfe durch den berufstätigen Ehegatten: In diesem Falle kann die BKK eine anteilige Erstattung des Verdienstausfalls vornehmen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

Eigenanteil: Es fällt ein Eigenanteil von 10 % der kalendertäglichen Kosten an, mindestens 5, max. 10 €. Hiervon befreit sind Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung.

Kooperation mit Pflegekraftvermittler "Pflegix"

Im Bereich der Haushaltshilfe können Sie auch eine Fachkraft über das deutschlandweite Helfernetz unseres Partners Pflegix erhalten. Als Versicherter der Bertelsmann BKK bekommen Sie über Pflegix umgehend qualifizierte Hilfe vermittelt, ohne sich eigenständig um einen Dienstleister kümmern zu müssen.

Mehr Informationen auf www.pflegix.de

Antrag für eine Haushaltshilfe

Bitte beachten Sie, dass Sie die Haushaltshilfe im Voraus beantragen. Ist dies in unvorhersehbaren Fällen nicht möglich, beantragen Sie die Haushaltshilfe bitte unmittelbar im Anschluss an den Haushaltshilfezeitraum.

Verwenden Sie den Antrag als ausfüllbares PDF oder lassen Sie sich den Antrag durch unser Service-Center, bzw. Ihre Geschäftsstelle zusenden.

 
        



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Seite zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024
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