Mittwoch, 06. Juli 2011 12:39 Alter: 317 Tage Auch ausländische Renten werden beitragspflichtig

Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

 

Auch ausländische Renten werden beitragspflichtig

 

Leben Sie in Deutschland, haben aber in der Vergangenheit jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet und dort einen Rentenanspruch erworben? Dann ist die folgende Information wichtig für Sie. Denn vom 1. Juli 2011 an sind Renten, die im Ausland erworben wurden, nach deutschem Recht beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt sowohl für Renten aus Ländern der Europäischen Union als auch aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU.

 

Auf der Grundlage zweier neuer EU-Verordnungen sind pflichtversicherte Rentner nun auch mit ihrer ausländischen Rente* zur Beitragszahlung heranzuziehen. Bisher unterlagen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung allein mit ihren ausländischen Versorgungsbezügen** der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Klaudia Kroll, Teamleiterin Service-Team Mitgliedschaft: „Betroffen von der Änderung zum 1. Juli sind Grenzgänger, die in Deutschland leben und jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wie auch bei dem Bezug einer deutschen Rente fallen für die ausländische Rente nun Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 8,2 und zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 Prozent (bzw. 2,2 für alle, die nach dem 1.1.1940 geboren und kinderlos sind) an.“

 

Nach geltendem EU-Recht darf der Beitrag des Mitglieds im Ergebnis jedoch keinesfalls den Beitrag übersteigen, der bei einer Person erhoben wird, die denselben Betrag an Renten im Inland erhält. Entsprechendes gilt auch für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Rentenbeziehern.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, rufen Sie uns an. Unser Service-Center beantwortet Ihnen unter: 05241 80-74000,  service[at]bertelsmann-bkk.de gern Ihre Fragen.

 

* Renten werden von einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger gezahlt.

** Versorgungsbezüge werden in der Regel von einem Arbeitgeber gezahlt (z.B.: Betriebsrente oder Direktversicherung)


Letzte Änderung: Mittwoch, 14.03.2007

 

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