Die Änderungen zum 1. Januar 2012 und 1. Januar 2011

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

allgemeine2012 2011
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich50.850 €          49.500 €
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.237,50 €            4.125 €
besondere  
(Arbeitnehmer, die am 31.12.02 privat krankenversichert gewesen sind):  
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich45.900 €          44.550 €
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich3.825 €            3.712 €

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Einkommen, das über diesen Grenzen liegt, ist nicht beitragspflichtig20122011
jährlich45.900 €            44.550 €
monatlich 3.825 €            3.712,50 €
kalendertäglich 127,50 €               123,75 €

Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

 2012201220112011
 WestOstWestOst
jährlich67.200 €57.600 €     66.000 €      57.600 €
monatlich5.600 €4.800 €       5.500 €        4.800 €
kalendertäglich186,67 €160 €          180 €          160 €

Beiträge für freiwillig* versicherte Arbeitnehmer

 20122011
Krankenversicherung monatlich gesamt592,88 €575,44 €
Pflegeversicherung monatlich gesamt74,59 €72,39 €
Pflegeversicherung monatlich inkl. Zuschlag für Kinderlose84,15 €81,68 €

* Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig (45.900 € in 2012, 44.550 € im Jahr 2011).

Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers beträgt 7,3 %. Es verbleibt ein Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8,2 %.

Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer

 20122011
Höchstzuschuss KV279,23 €271,01 €
Höchstzuschuss PV37,29 €36,20 €

Sonstige Rechengrößen

Geringfügigkeitsgrenze 2012

monatlich (wie Vorjahr)          400 €

Geringverdienergrenze 2012 (wie 2011, gilt nur für Ausbildungsverhältnisse)

monatlich (wie Vorjahr)          325 €

Versorgungsbezüge

Mindestbezug für Beitragspflicht von Versorgungsbezügen20122011
monatlich131,25 €127,75 €

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