Montag, 01. Februar 2010 09:00 Alter: 214 Tage Mehr als 11000 Arzneimittel von gesetzlicher Zuzahlungspflicht befreit

Apotheke

Fragen Sie nach einem Arzneimittel ohne Zuzahlung

Mehr als 11000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Das sind 13 Prozent mehr als zu Beginn des Jahres 2009; damals waren es weniger als 10000 Packungen, teilte die Vereinigung der deutschen Apotheker - ABDA aktuell mit.

 

Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise jeweils mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen.

 

Die 11262 zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 15.1.2010) entsprechen etwa einem Drittel derjenigen Medikamente, die Festbeträgen – Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen – unterliegen.

 

Derzeit sind von dieser Festbetragsregelung 30803 Präparate betroffen. Vor Jahresfrist lauteten die entsprechenden Zahlen 9965 und 29126 (Stand: 15.1.2009).

 

Die ABDA empfiehlt grundsätzlich allen gesetzlich versicherten Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nach zuzahlungsbefreiten Alternativen zu fragen. Zur Liste dieser Arzneimittel gelangen Sie über den Link im nachstehenden Kasten "Links".

Quelle: ABDA

 

Tipp: In unserer Leistungsübersicht erhalten Sie weitere Informationen zu Arzneimitteln ohne Zuzahlung... 


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