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Freitag, 18. Dezember 2009 18:13 Alter: 259 Tage Regierung beschliesst Verbesserungen in der Schwangerenberatung
Die Bundesregierung verstärkt mit Beginn des neuen Jahres den Schutz des ungeborenen Lebens: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten.
Eine der Neuerungen: Der Diagnose stellende Arzt muss die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund - entsprechende Fachärzte hinzuziehen.
Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss.
Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.
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Informationen:www.bmfsfj.de

